Das Gelände besticht durch seine Weitläufigkeit, Ruhe und die unmittelbare Nähe zur Natur. Ob als privater Rückzugsort, Wochenendgrundstück oder für die naturnahe Freizeitgestaltung – hier bieten sich zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten. Die Fläche ist überwiegend eben und durch ihre Größe ideal für vielfältige Aktivitäten im Freien geeignet.
Das Grundstück ist aktuell nicht erschlossen. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist daher nicht zulässig. Die Fläche eignet sich ausschließlich zur Freizeit- oder Erholungsnutzung gemäß den örtlichen Vorschriften.
Vor einer konkreten Nutzung sollte eine Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt erfolgen, um die aktuell geltenden Bestimmungen zu klären.




