Hier finden Sie Tipps und wissenswertes zur erfolgreichen Vermietung Ihrer Immobilie:
1. Mietpreis festlegen:
Um den geeigneten Mietpreis festzulegen, ist es wichtig, sich zunächst über den aktuellen Mietmarkt zu informieren. Hierbei kann der Mietspiegel als Referenz dienen, um die durchschnittlichen Quadratmeterpreise in der Region zu ermitteln. Außerdem ist es ratsam, sich an den Mietangeboten ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage und Ausstattung zu orientieren.
Für die Festlegung der Kaltmiete wird der Quadratmeterpreis mit der Wohnfläche multipliziert, wobei alle Räume der Mietwohnung berücksichtigt werden. Balkone, Terrassen und Keller werden jedoch nur teilweise in die Berechnung einbezogen.
Wenn die Immobilie in einem Gebiet mit Mietpreisbremse liegt, darf die Miete höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Regionen ohne solche Vorschriften beträgt die Obergrenze 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
2. Soll ein Makler hinzugezogen werden?
Die Entscheidung, ob man einen Makler beauftragen sollte oder nicht, bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Einerseits entlastet der Makler den Immobilienbesitzer von der Suche nach geeigneten Mietinteressenten, andererseits ist diese Dienstleistung kostenpflichtig.
Wenn man sich für die Beauftragung eines Maklers entscheidet, greift das Bestellerprinzip gemäß des Wohnungsvermittlungsgesetzes (§2 Absatz 1a). Das bedeutet, dass die Kosten für die Dienstleistung beim Mieten und Vermieten von der Person getragen werden, die den Makler beauftragt hat.
Nach erfolgreicher Vermittlung der Wohnung zahlt der Vermieter eine Maklerprovision, die in der Regel zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer beträgt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Maklerkosten steuerlich geltend zu machen.
3. Passende Mieter finden:
Um geeignete Mieter zu finden, ist es wichtig, verschiedene Wege zu nutzen. Dies kann von der einfachen Weiterempfehlung im persönlichen Umfeld bis hin zu Anzeigen in Zeitungen oder auf Immobilienportalen reichen. Insbesondere die Nutzung von Immobilienportalen bietet eine große Reichweite und ermöglicht es, viele wichtige Informationen zu präsentieren.
4. Der Besichtigungstermin:
Der nächste Schritt umfasst die Besichtigung der Wohnung. In besonders gefragten Mietmärkten kann es vorkommen, dass Sie mehreren Mietinteressenten gleichzeitig die Wohnung zeigen. Dennoch ist es ratsam, Massenbesichtigungen zu vermeiden und stattdessen auf aufeinanderfolgende Einzelbesichtigungen zu setzen.
Obwohl Einzelbesichtigungen zeitaufwändiger sind, ermöglichen sie einen besseren Eindruck von den Interessenten. Zudem fühlen sich die Mietinteressenten bei einer solchen Besichtigung meist wohler. Es ist hilfreich, nach jeder Besichtigung kurze Notizen zu den Bewerbern zu machen, um die Auswahl später zu erleichtern.
Es ist wichtig, die Wohnung in einem guten Zustand zu präsentieren. Das bedeutet, dass sie idealerweise sauber und frei von größeren Schäden sein sollte.
5. Begutachtung des Mietbewerbers:
Es ist klug, den potenziellen Mieter sorgfältig zu prüfen, um das Risiko zu minimieren, auf zahlungsunfähige Mieter oder Mietbetrüger wie Mietnomaden zu stoßen. Es ist wichtig, dass ein Bewerber nicht nur sozial in die bestehende Gemeinschaft passt, sondern auch über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich die monatliche Miete leisten zu können. Dabei ist ein mündliches Versprechen allein nicht ausreichend.
6. Der Mietvertrag:
Der Mietvertrag ist das Dokument, das die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter während der Mietdauer festlegt, in Übereinstimmung mit dem geltenden Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es ist ratsam, dass der Einzug des Mieters und die Übergabe der Wohnung erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags erfolgen. Wenn der Mieter vor Vertragsabschluss einzieht, kann dies zu Problemen führen, insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Mündliche Vereinbarungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des BGB, die in der Regel eher zugunsten des Mieters ausgelegt sind und daher für den Vermieter nachteilig sein können.
Nachdem Sie einen geeigneten Kandidaten für die Untervermietung der Wohnung gefunden haben, steht als nächster Schritt die Wohnungsübergabe an. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie bereits die Mietkaution sowie die erste Monatsmiete des Mieters erhalten haben.
Ein detailliertes Übergabeprotokoll ist besonders wichtig während der Wohnungsübergabe. Es dient dazu, zukünftige Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden und die Abrechnung der Nebenkosten zu erleichtern, indem es die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser festhält.
Damit Vermieter finanzielle Verluste vermeiden, ihr Eigentum schützen und dessen Wert erhalten können, haben sie bestimmte Rechte – wie das Anrecht auf Mietkaution. Es ist sowohl erlaubt als auch ratsam, dass Vermieter eine Mietkaution verlangen, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Die übliche Höhe liegt bei zwei bis drei Monatskaltmieten. Gesetzlich ist es nicht erlaubt, mehr als drei Nettokaltmieten als Kaution zu verlangen.