Alles rund um den Makleralleinauftrag

Sie überlegen sich einen Makleralleinauftrag zu erteilen? Beim Makleralleinauftrag geht es darum, eine exklusive Vereinbarung zwischen einem Verkäufer und einem Makler zu treffen, um eine Immobilie zu verkaufen. Diese Vereinbarung hat verschiedene Formen und Vor- sowie Nachteile, die genau abgewogen werden sollten.

Ein einfacher Makleralleinauftrag bedeutet, dass der Verkäufer sich verpflichtet, nur mit diesem Makler zusammenzuarbeiten und keine anderen Makler einzuschalten. Sollte der Verkäufer jedoch privat einen Käufer finden, entfällt die Provision für den Makler.

Ein qualifizierter Makleralleinauftrag geht noch weiter und verlangt vom Verkäufer, dass er sogar private Interessenten an den Makler verweist. In diesem Fall erhält der Makler seine Provision in jedem Fall.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein qualifizierter Alleinauftrag nicht einfach per AGB vereinbart werden kann. Stattdessen muss dies individuell ausgehandelt werden.

Der Makleralleinauftrag hat für den Verkäufer verschiedene Vorzüge wie keine Doppelungen bei der Vermarktung, mehr Engagement seitens des Maklers und eine klarere Übersicht durch einen einzigen Ansprechpartner.

Im Makleralleinauftrag sind üblicherweise Informationen zu den Vertragsparteien, zum Vertragsgegenstand, den Rechten und Pflichten beider Parteien, der Maklerprovision, der Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten sowie weitere Bestimmungen enthalten.

Ein Alleinauftrag muss eine bestimmte Laufzeit haben, üblich sind hierbei 4 bis 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch.

Eine Kündigung des Makleralleinauftrags ist unter bestimmten Bedingungen möglich, wie dem Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder einem triftigen Grund, wie einem schwerwiegenden Pflichtverstoß des Maklers.